- PCs und zum Einbau bestimme Brenner
- Externe CD-, DVD- und Blueray-Brenner
- Mobiltelefone
- Video-Rekorder, DVD-Rekorder
- Set-Top-Boxen mit Aufzeichnungsfunktion
- TV-Geräte mit Aufzeichnungsfunktion
- Kassetten-Rekorder; MiniDisc-Rekorder; CD-Rekorder
- MP3-Player
- CD-, DVD- und BlueRay-Rohlinge
- USB-Sticks- und Speicherkarten
- Audio-Leerkassetten, DAT-Kassetten, Minidisks, Audio-CD-R, Audio-CD-RW
- Multimedia-Festplatten, Netzwerkfestplatten und Externe Festplatten
- Smartphones
Für USB-Sticks und Speicherkarten sieht die ZPÜ anstelle von 10 Cent nun folgende Gebühren ab dem 01.07.2012 für angemessen:
1. USB-Sticks mit einer Speicherkapazität 4 GB* € 0,91
2. USB-Sticks mit einer Speicherkapazität > 4 GB* € 1,56
3. Speicherkarten mit einer Speicherkapazität 4 GB* € 0,91
4. Speicherkarten mit einer Speicherkapazität > 4 GB* € 1,95
Wenn plötzlich der Becker meines Vertrauens 20 mal mehr für seine Brötchen verlangt, würde ich dort bestimmt nicht mehr einkaufen. Wenn ich mir eine CD kaufe, möchte ich diese auch zu Hause uneingeschränkt nutzen können und das ohne dafür noch draufzuzahlen. Daher finde ich diese Forderungen auch gewaltig überzogen. Wenn ich mir vorstelle, dass demnächst 10 bis 25% des Preises für einen USB-Stick an die GEMA gehen, krieg ich einen Hals.
Noch unverständlicher finde ich die Problematik bei Speicherkarten. Die Mehrheit der Speicherkarten steckt in Digitalkamers, Audiorecordern oder Embeddedsystemen und wir nie mit entsprechenden Daten gefüttert.
Diese Art der Pauschalabgabe finde ich eine Frechheit. Hier zahle ich Geld ohne einen wirklichen Nutzen zu erlangen, nur weil mir pauschal unterstellt wird, dass ich eine Privatkopie anfertige oder eine Aufnahme erstelle. Das Recht auf Privatkopie müsste normalerweise dem Anwender unentgeltlich, bei Erwerb, mit eingeräumt werden. Mir wird dadurch der legale Erwerb von Musik und anderen Medien immer weiter vermiest und ich bekomme eine Riesenwut auf die Verwertungsindustrie. Langsam wird es wirklich Zeit das sich etwas ändert. Aber die Industrie hat ja leider die Zeichen der Zeit nicht erkannt und ihre Vertriebsmodelle nicht an die heutige Zeit angepasst.
Ich bin gespannt was sie die GEMA, GEZ und Co. als nächstes einfallen lassen.
Moin, dass gilt meines Wissens nur, wenn auf den Speichermedien urheberrechtsgeschützte Aufnahmen gespeichert werden sollen.
Andernfalls kann man sich die GEMA Gebühren bei der GEMA auf Antrag zurückerstatten lassen.
Rechte gehören geschützt und Künstler und Urheber sollen natürlich auch für ihre Werke bezahlt werden, aber die Herangehensweise der GEMA und ihre Methoden entziehen sich meinem Rechtsempfinden.